Schulbegleitung beantragen
Schulbegleitung an Regelschulen in Bayern: So läuft der Antrag
In Bayern können Regelschulen für Schüler*innen mit besonderem Unterstützungsbedarf eine Schulbegleitung beantragen. Diese Begleitung hilft Kindern mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen, den Schulalltag zu bewältigen. Der Antrag läuft in mehreren Schritten ab:
- Bedarf feststellen: Die Schule, Eltern und ggf. behandelnde Ärzt*innen oder Therapeut*innen prüfen, ob eine Schulbegleitung notwendig ist.
- Antragstellung: Der Antrag muss von den Eltern oder der gesetzlichen Betreuungsperson bei dem zuständigen Kostenträger gestellt werden. Der Antrag muss von den Eltern oder der gesetzlichen Betreuungsperson bei dem zuständigen Kostenträger gestellt werden. Je nach Art der Beeinträchtigung kann dies der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie des Landratsamts Starnbergs (bei seelischer Behinderung) oder der Bezirk Oberbayern (bei körperlicher und geistiger Behinderung) sein. Bei Erstantrag auf Schulbegleitung ist noch ein ärztiches Gutachten notwendig.
- Schulische Stellungnahme: Die aufnehmende Schule muss eine schulische Stellungnahme (Download der schulischen Stellungnahme für Regelschulen siehe unten) verfassen.
- Prüfung durch den Kostenträger: Der Kostenträger prüft den Antrag der Eltern / Erziehungsberechtigten, die schulische Stellungnahme und das medizinische Gutachten.
- Genehmigung und Organisation: Nach Bewilligung der Schulbegleitung wird eine geeignete Person durch die Eltern / Erziehungsberechtigten, eine Organisation oder den Schulträger gesucht und eingestellt.
- Beginn der Schulbegleitung: Die Schulbegleitung unterstützt das Kind im Schulalltag, bleibt aber eine individuelle Hilfe – sie ersetzt keine Lehrkraft.
Wichtig ist, den Antrag frühzeitig zu stellen, da die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann. Schulen sollten die Eltern aktiv unterstützen und die Notwendigkeit gut begründen, um eine schnelle Entscheidung zu ermöglichen.