Schulbegleitung an der Franziskus-Schule
An unserer Schule unterstützen Schulbegleiter*innen Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf individuell im Schulalltag. Sie helfen den Schüler*innen dabei, den Unterricht zu verfolgen, soziale Kontakte zu knüpfen und ihren Schulalltag selbstbestimmt zu gestalten.
Die Schulbegleitung ist eine wichtige Ergänzung zur pädagogischen Arbeit unserer Lehrkräfte und ermöglicht es den Schüler*innen, am schulischen Leben teilzuhaben. Dabei wird stets auf die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten der Schüler*innen eingegangen.
Die Kosten für die Schulbegleitung werden in der Regel über die Eingliederungshilfe nach § 99 Sozialgesetzbuch Neuntes Buchs (SGB IX) i.V.m. § 53 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) finanziert.
An der Franziskus-Schule wird die Schulbegleitung in einem sog. Poolmodell der Lebenshilfe Starnberg angeboten. Hier arbeiten unsere Schulbegleiter*innen in einem Pool-Team zusammen. Dadurch können statt der klassischen 1:1-Betreuung, mehrere Schüler*innen durch mehrere Schulbegleiter*innen je nach Bedarf betreut werden. Wenn nötig, vertritt sich das Pool-Team auch untereinander, wodurch eine lückenlose Betreuung für alle Schüler*innen gewährleistet werden kann. Die Entscheidung, ob eine Schulbegleitung für die / den jeweilige Schüler*in benötigt wird, trifft die Schule im Austausch mit den Eltern.
Sollte für Ihr Kind eine Schulbegleitung notwendig sein, sind folgende Schritte notwendig:
- Sie als Eltern stellen folgenden Antrag auf Schulbegleitung beim Bezirk Oberbayern: Antrag auf Kostenübernahme Schulbegleitung. Bei Erstantrag auf Schulbegleitung ist noch ein ärztiches Gutachten notwendig.
- Die Franziskus-Schule schreibt eine schulische Stellungnahme.
- Wenn die Schulbegleitung durch den Bezirk genehmigt worden ist, wird ein Genehmigungsbescheid ausgestellt.
- Mit dem Bescheid wird Ihr Kind in den Schulbegleitungspool aufgenommen und erhält eine/n Schulbegleitung.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!